In zwei Sitzungen hat das Studierendenparlament (StuPa) im Dezember den Haushalt für das kommende Jahr 2023 verabschiedet. Neben Verwaltungsgebühren und dem Bahnticket ist ein wesentlicher Bestandteil bei der Berechnung des Semesterbeitrags der Abschlag für den Studierendenschaftsbeitrag, der sich aus diesem Beitrag zusammensetzt. Insgesamt wurden knapp 50 Anträge vom Haushaltsausschuss geprüft. Darunter Anträge vom StuPa, AStA und den studentischen Senator*innen, aber auch von vielen Projektgruppen, die Material oder Bezuschussungen für Veranstaltungen benötigen. Ein Nutzen für die Studierendenschaft ist dabei oberste Prämisse, die Gelder sind ab dem 01.04.2023 für die Antragstellenden abrufbar. Dabei wird das Geld jedoch nicht einfach so überwiesen, es muss zuvor noch ein Auszahlungsantrag an den AStA gestellt werden. Über diesen wird jedoch nicht mehr beraten, da die Gelder in der Haushaltssitzung bereits genehmigt wurden. Nachdem bereits der alte AStA entlastet und die Zwischenberichte der aktuellen Amtsinhaber*innen durchgesprochen wurden, ist damit die zweite wichtige Aufgabe des Studierendenparlaments für diese Legislaturperiode erfolgreich beendet.
Auf der Sitzung wurde ebenfalls noch Benedikt als AStA-Referent für HoPo Zahnmedizin vorzeitig entlastet, der auf eigenen Wunsch seinen Posten abgegeben hat. Wir wünschen ihm alles Gute und zeitgleich seiner Nachfolgerin Laura ein glückliches Händchen, die bereits in der StuPa-Sitzung zuvor gewählt wurde.
Marcel Borchert, StuPa-Präsident