Das StuPa ist das höchste gewählte Organ der Studierendenschaft und vertritt die gesamte Studierendenschaft. Jedes Jahr im Januar werden die 21 Stellvertreter*innen dafür neu gewählt.Jede*r Studierende*r kann sich dafür Aufstellen lassen. (Deadline 2022: 14.01.2022) Danach können alle Studierende aus den Bewerber*innen ihre 21 Vertreter*innen wählen.
Wenn du Lust hast und noch Fragen melde dich bei dem Wahlausschuss oder Studierendenparlament:
Der AStA wird jedes Jahr auf der ersten Sitzung des neu gewählten StuPas, ebenfalls komplett neu gewählt. Aufstellen kann sich jede*r die Bock auf die Themen des jeweiligen Referats haben. Check regelmäßig diese Seite und bleibe auf dem Laufenden welche Posten frei werden (hier unter Freie Posten), denn manchmal werden auch schon während der Legislatur Referate frei. Eine Übersicht über alle Referate findest du hier.
Der Senat der MHH ist das höchste akademische Gremium der Hochschule. Er beschließt die Grundordnung und weitere Ordnungen der MHH, die Grundzüge der Entwicklungsplanung, den Frauenförderplan und die Strukturplanung im Einvernehmen mit dem Präsidium. Er nimmt zu allen Selbstverwaltungsangelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung Stellung, auch zu wesentlichen Änderungen in Studiengängen. Er wird alle zwei Jahre neu gewählt.
Der Wahlausschuss besteht aus zwei Studierenden sowie zwei Vertreter*innen und organisiert zusammen mit dem*der Wahlleiter*in die jährlichen Wahlen des Studierendenparlaments sowie die zweijährlichen Wahlen des Senats. Dabei überwachen sie diese, stellen das Wahlergebnis fest und entscheiden über Wahleinsprüche. Nach Bekanntmachung des amtlichen Wahlergebnisses, ruft der Wahlausschuss außerdem die konstituierende Sitzung des Studierendenparlaments ein.
In der Regel kann jede*r Studierende Mitglied des Wahlausschusses werden, so lange diese sich nicht selbst für ein Amt in der HoPo zur Wahl stellen lassen wollen. Meist werden jedoch Studierende vorgeschlagen, die selbst lange Zeit in der HoPo aktiv waren und sich mit dem Amt im Wahlausschuss verabschieden.
Der Schlichtungsausschuss wird auf der konstituierenden Sitzung des StuPas für ein Jahr gewählt und besteht aus 5 Studierenden, die Erfahrung in der Hochschulpolitik haben aber selbst kein Amt mehr in einem Organ der studentischen Selbstverwaltung ausführen.
Der Schlichtungsausschuss ist die Berufungsinstanz und Schiedsstelle zu Beschlüssen und Entscheidungen der Organe der Studierendenschaft sowie bei Streitigkeiten innerhalb dieser. Er hat darauf hinzuwirken, dass die Studierendenschaft und ihre Organe ihre Aufgaben in Übereinstimmung mit der Verfassung, Ordnungen und Geschäftsordnungen erfüllen. Außerdem kann er bei Uneinigkeiten im Präsidium einberufen werden und übernimmt kommissarisch die Leitung des StuPas, falls das Präsidium vollständig ausscheiden sollte.
Wir bilden im StuPa jedes Jahr einen Haushaltsausschuss, der sich um die Finanzen der Studierendenschaft kümmert, denn mit unserem Semesterbeitrag zahlen wir 10,49€ an die studentische Gremienarbeit, Mit diesem Geld, kann uns viel geboten werden - zum Beispiel auch diese Seite! Aber dafür muss mit dem Geld gut gehaushaltet werden und genau dabei unterstützt der Haushaltsausschuss die Arbeit des StuPa, in dem er zusammen mit dem AStA Referat für Finanzen einen Haushaltsplan entwirft, welcher dann vom StuPa gecheckt und verabschiedet wird.